Recht für Grafiker und Webdesigner

Selbstständig als Kreativer - sich, sein Werk und die Rechte anderer schützen

Die Umschlagsgrafik finde ich sehr interessant. Über die Jahre und mittlerweile sechs Auflagen hinweg nur in der Farbgebung verändert, stehen in der Waagschale der Justitia eine Männerbüste und ein Monitor (oder Bilderrahmen?), der die Büste zugleich abbildet und klein daneben widerspiegelt. Wenn das Bild nicht zum philosophischen Denken anregt. Vielleicht: Der Grafiker und sein Produkt im Zwiespalt des Rechts ... kreative Vorschläge sind herzlich willkommen. Die Frage, was genau sich die Grafiker wirklich dabei gedacht haben, beantwortet weder das Vorwort der Verlagslekorin noch die Einleitung des Autorentrios Uwe Koch, Dirk Otto und Mark Rüdlin.

Ist ja auch völlig unwichtig, denn was die schreibenden Rechtsanwälte mit Spezialisierung »Rechtsfragen für Kreative« eigentlich beantworten wollen, sind Fragen zu Verträgen, Steuern, Intenernetrecht, Sozialrecht und Selbstständigkeit. Um die Sache rund zu machen, verspricht das Inhaltsverzeichnis zudem seitenweise Musterverträge und Checklisten sowie Gesetzestexte zum Internetrecht, Kreativrecht und allgemeinem Recht.

Dieses Buch richtet sich besonders an Berufsanfänger. Es steht für »Orientierung auf dem steinigen Weg in die Selbstständigkeit und der Zeit danach«. Entsprechend einfühlsam und intensiv werden die Rechtsbegriffe wie Urheberrecht besprochen: in der Definition und der jeweiligen rechtliche Auslegung für die verschiedenen Medien (»Wann ist eine Illustration/ ein Screendesing/ ein Foto/ ein Film etc. geschützt?«). Die Sprache der Autoren bewegt sich dabei nicht etwa im kumpelhaft-kommunikativen Bereich, sondern ist sachlich und beinahe ein bisschen trocken - ohne ins unverständliche Juradeutsch abzudriften.

Recht so: schließlich geht es hier um ernste Themen rund um die Absicherung des Einkommens und den Schutz der eigenen Werke - und auch darum, sich nicht selbst strafbar zu machen, etwa indem man unbedarft Werbemails an Adressen schickt, die man sich aus Branchenbüchern zusammengesucht hat. Ist nämlich unzulässig.Dank zahlreichen Hinweisen wie diesem ist das Buch einfach ideal, um sich über seine eigenen Rechte als Kreativer und die Rechte anderer bewusst zu werden. Digitalen Zugriff auf Buchupdates, Musterverträge und Checklisten erhält man dank Zugangscode über www.galileodesign.de.

Recht für Grafiker und Webdesigner
Veröffentlicht:

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corazon

von Lene Saile